Die Niederlassung in einer Privatärztlichen Praxis für Kardiologie und Innere Medizin ermöglicht eine Behandlung nur für Patienten mit einer Privaten Krankenversicherung (freie Arztwahl) oder Selbstzahler. Die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten ist mir in Vechta-Langförden wegen der für das Oldenburger Münsterland geltenden Zulassungsbeschränkung für Kardiologen leider nur als Selbstzahler erlaubt.
Somit kann Ich Ihnen die Zeit und Behandlung bieten, die Ihrer Erkrankung und Ihren Wünschen und Bedürfnissen voll und ganz gerecht wird.